aber nicht ohne Maier
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[ “ Infos“ – Über´s Heiraten ]
Eine Hochzeit muss sehr gut geplant werden sagt Renate. Eine gute Planung ist das absolute A und O der gelungenen Hochzeitsfeier. Darum muss das ganze gut geführt werden durch einen Hochzeitslader/in. Wenn die sitzt und alle Aufgaben klar verteilt sind, kann nichts mehr schief gehen. Dazu gehört vor allem, dass das Brautpaar schon zu Beginn genau festlegt, was es sich für die Feier wünscht und was beide auf gar keinen Fall wollen. Machen Sie sich zuerst eine Übersicht der verschiedenen Gruppen, die Sie einladen möchten und nutzen Sie diese als Gedankenstütze. Darum trifft sich Renate immer mit dem Brautpaar um genau alles fest zu legen.
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Spass hast Du bei meinen Hochzeiten.!
Animieren der Gäste ist eines meiner großen Aufgaben.!
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Info´s von der Fachfrau.!!
Standesamtliche Trauung.! In Deutschland ist die standes- amtliche Trauung Pflicht und Voraussetzung für eine eventuell folgende kirchliche oder freie Trauung. Allerdings ist nur die Trauung durch einen Standesbeamten verbindlich. Mit der Trauung wird die Heirat vollzogen und die Trauung ist ein Rechtsgeschäft, mit dem eine Ehe gegründet wird.Es handelt sich um eine formale Angelegenheit, die im Normal- fall nicht von einer Zeremonie wie etwa bei der kirchlichen Trauung begleitet wird. Die Formalitäten beim Standesamt Die standesamtliche Trauung darf nur von Standesbeamten oder dem Bürgermeister vollzogen werden und darf auch nur in öffentlichen Gebäuden stattfinden. Grundlage für diese Trauung ist ein formbedürftiger Vertrag. Voraussetzung für eine Ehe- schließung ist, dass beide Ehepartner volljährig sind. In Ausnahmefällen wird eine Trauung auch gestattet, wenn einer der beiden Partner das 16. Lebensjahr vollendet hat, der andere aber volljährig ist. Bei dem Minderjährigen muss die Zustimmung des Vormundschafts- gerichts vorliegen, die Zustimmung der Eltern reicht nicht aus. In diesem Fall haben die Eltern aber die Möglichkeit Widerspruch einzulegen. Der erste Schritt besteht darin zu überlegen in welchem Standesamt die Trauung stattfinden soll, wen man dazu einladen will und ob und wo anschließend gefeiert werden soll. Folgt der standesamtlichen Trauung noch eine kirchliche oder freie Trauung wird die standesamtliche Trauung oft eher im kleinen Rahmen mit den engsten Familienangehörigen abgehalten. Wird nur standesamtlich geheiratet wird dies dann oft etwas größer gefeiert. Grundsätzlich ist eine Trauung in allen Standesämtern in Deutschland möglich, man ist nicht an das Standesamt des Wohnsitzes gebunden. Auch der Termin spielt bei der Auswahl eine Rolle, denn nicht alle Standesämter bieten beispielsweise eine Trauung an Samstagen an. Für eine Trauung an einem Samstag fallen allerdings höhere Gebühren an als bei einem Termin an einem Werktag.
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Der Ablauf für eine standesamtliche Trauung.
Hat man sich für ein Standesamt entschieden, so folgt die Anmeldung zur Trauung, was früher als Bestellung des Aufgebots bezeichnet wurde. Dies ist frühestens sechs Monate vor dem Trautermin möglich. Heute ist es auch nicht mehr notwendig dies durch einen Aushang im Standesamt, bzw. Rathaus öffentlich bekannt zu geben. Zu dieser Anmeldung müssen beide Partner ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mitbringen, sowie eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern. Bei dem Familienbuch handelt es sich allerdings nicht um das Familienstammbuch. Das Familienbuch befindet sich beim Standesamt des Wohnortes der Eltern, währen das Familienstammbuch im Besitz der Familien selbst ist. Bei der Anmeldung wird außerdem eine Anmelde- gebühr fällig, welche bundeseinheitlich geregelt ist. Wenn beide Partner die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen beträgt die Gebühr 33 Euro, besitzt sie nur einer dann beträgt die Gebühr 55 Euro. Heiratet man nicht beim Standesamt seines Wohnsitzes verdoppelt sich die Gebühr. Zusätzlich fallen Kosten an wenn man eine Heiratsurkunde und eine beglaubigte Abschrift des Familienbuches in einem Familien- stammbuch erhalten möchte. Bei der standesamtlichen Trauung wird auch der zukünftige Familienname der Eheleute festgelegte. Beide können den gleichen Namen tragen, entweder den des einen oder des anderen, oder einen Doppelnamen aus beiden Nachnamen, oder nur ein Partner trägt einen Doppelnamen, der andere behält seinen oder beide behalten ihren Namen.
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Ablauf für eine Katholische Trauung.
Möchte ein Paar sich katholisch trauen lassen, so ist der erste Schritt das Bestellen des Aufgebotes. Hierzu muss sich das Paar beim zuständigen Pfarrer melden. Wie auch bei der standes- amtlichen Trauung müssen gewisse Unterlagen vorgelegt werden. Dazu gehören ein Personalausweis oder Reisepass und die Taufbescheinigungen des Paares. Die Taufbescheinigung erhält man bei dem Pfarramt der Gemeinde wo man getauft wurde. Des Weiteren ist die Firmurkunde notwendig und die Heiratsurkunde vom Standesamt, bzw. die Aufgebotsbescheinigung vom Standesamt. Hin und wieder entscheiden sich Paare für die Trauung in einer anderen Gemeinde als der eigenen. Dazu muss allerdings zunächst die Zustimmung des in der eigenen Gemeinde zuständigen Pfarrers eingeholt werden.
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Dann ist alles ok.?
Bei fragen steh ich Euch gerne zur Verfügung, auch als tolle Hochzeitsladerin mit reichlich viel Erfahrung an Hochzeiten